- Der Verein führt den Namen "Heimatortsgemeinschaft Mortesdorf, e.V.", im weiteren Satzungstext "HOG Mortesdorf e.V." genannt.
- Die HOG Mortesdorf e.V. hat ihren Sitz in 82346 Andechs, Von-der-Tann-Str. 17.
- Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.
§2
Vereinszweck
- Die HOG Mortesdorf e.V. ist ein ideeller Verein.
- Der Verein versteht sich als eine eigenständige Gemeinschaft der in und ausserhalb
Mortesdorfs lebenden Mortesdorfer, sowie aller sich zu dieser Gemeinschaft
bekennenden Personen.
- Zweck der HOG Mortesdorf e.V. ist die Heimatpflege, die Förderung der
Heimatkunde, der Erhalt, die Pflege und die Erneuerung siebenbürgisch-
sächsischen Kulturgutes und zwischenmenschlicher Beziehungen.
Der Verein und seine Arbeit ist politisch und konfessionell neutral.
- Der Verein dokumentiert die Mortesdorfer Geschichte durch:
- Erfassung und Erforschung der Familien- und Sozialstrukturen von
Mortesdorfer Landsleuten im Verlauf der geschichtlichen Entwicklung.
- Der Verein erstrebt die Veröffentlichung der Mortesdorfer Geschichte durch:
- Bereitstellung aktueller Beiträge, Berichte, Informationen usw. aus der
Mortesdorfer Vergangenheit und Gegenwart über klassische und moderne
Medien
- Der Verein beteiligt sich an der Unterstützung der kirchlichen, sozialen und
kulturellen Einrichtungen in Mortesdorf zur Sicherung der materiellen und
immateriellen Werte der Mortesdorfer Gemeinschaft.
- Ein besonderes Anliegen ist die Förderung allgemeiner und überregionaler
Zielsetzungen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
sowie anderer gemeinnütziger, demokratisch orientierter Vereine.
§3
Gemeinnützigkeit
- Die HOG Mortesdorf e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche
Zwecke.
- Die HOG Mortesdorf e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
- Die Mittel der HOG Mortesdorf e.V. dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet und müssen vom Vorstand und vom Ausschuss genehmigt werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der HOG Mortesdorf e.V.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
Satzung der HOG Mortedorf e.V.
§4
Erwerb der Mitgliedschaft
- Der Verein umfasst:
Ordentliche Mitglieder - der HOG Mortesdorf e.V. kann werden, wer diese Satzung
anerkennt.
Ehrenmitglieder - die zu solchen ernannt wurden -
- Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung, ( bei Minderjährigen
durch den gesetzlichen Vertreter ) beim Vorstand beantragt.
Die Aufnahme wird wirksam, wenn innerhalb einer Monatsfrist dem Antrag nicht
widersprochen und der Antragsteller im Mitgliederverzeichnis aufgenommen wird.
Bei Ablehnung ist die Angabe von Gründen nicht erforderlich.
- Auf Vorschlag des Ausschusses und Beschluss durch die Mitgliederversammlung
kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
§5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes ordentliche Mitglied und Ehrenmitglied hat Sitz und Stimme in der
Mitgliederversammlung; es kann Anträge zur Abstimmung an die Mitgliederver-
sammlung stellen.
Ordentliche Mitglieder können sich in die Organe des Vereins wählen lassen.
- Weiterhin haben alle Mitglieder das Recht auf umfassende Vereinsbetreffende
Informationen. Diese können in Papierform und / oder in elektronischer Form zur
Verfügung gestellt werden.
- Die Mitglieder verpflichten sich, nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der
Vereinsorgane die Ziele und Interessen des Vereins nachhaltig zu fördern sowie die
Satzung und weiter ergehende Ordnungen zu beachten.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet die jährlichen Mitgliedsbeiträge, die von der
Mitgliederversammlung festgelegt werden, fristgerecht zu entrichten.
§6
Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
- Der Austritt ist durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand bekannt
zu geben. Der Austritt kann jährlich bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs
Wochen zum Jahresende erfolgen.
- Der Ausschluss kann vom Ausschuss (§9) beschlossen werden, falls das Mitglied
gegen die Satzung verstösst oder den Vereinsfrieden in unzumutbarer Weise
schädigt.
Der Ausschlusserfolgt in schriftlicher Form unter Angabe der Gründe und wird der
Mitgliederversammlung mitgeteilt.
Eine Wiederaufnahme der Mitgliedschaft ist möglich, siehe hierzu § 4.
- Im Todesfall sind vereinseigene Unterlagen, Gerätschaften und Dokumente wieder
in den Besitz der HOG Mortesdorf e.V. zurückzuführen. Über Ausnahmen kann der
Ausschuss entscheiden.
- Mit dem Austritt, Ausschluß bzw. Tod erlöschen alle mit der Mitgliedschaft
verbundenen Rechte und Pflichten, die sich aus der Vereinstätigkeit ergeben.
Dem HOG Mortesdorf e.V. bleibt jedoch die Erhebung rückständiger
Mitgliedsbeiträge vorbehalten.
§7
Organe der HOG Mortesdorf e.V.
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Der Ausschuss (erweiterter Vorstand) bestehend aus 15 Mitgliedern
- Die Kassenprüfer
§8
Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung der HOG Mortesdorf e.V. ist das oberste Vereinsorgan.
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel im Raum Nürnberg Fürth statt.
- Die schriftliche Einladung sollte spätestens einen Monat vor der Mitglieder-
Versammlung erfolgen und wird zusätzlich über die Mortesdorfer Internetseite
veröffentlicht.
- Wahlvorschläge sind spätestens 1/2 ( eine halbe ) Stunde vor Beginn der
Mitgliederversammlung beim Vorstand in schriftlicher / mündlicher Form
einzureichen.
- Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die:
- Wahl des Vorstandes und des Ausschusses (erweiterter Vorstand)
- überprüfung der Tätigkeiten und Entlastung des Vorstandes und des
Ausschusses
- Festlegung des Mitgliedsbeitrages
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
- Satzungsänderungen
- Auflösung des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der
Anwesenden durch offene Abstimmung mit Handzeichen, bei mehrheitlicher
Abstimmung auch geheim. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden.
Bei Satzungsänderungen bzw. Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4 (drei viertel) Mehrheit der Anwesenden.
Bei änderung des Vereinszweckes ist die Zustimmung aller Mitglieder notwendig.
- Die Mitgliederversammlung / Vollversammlung findet in der Regel einmal jährlich
statt und ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.
- Außergewöhnliche Mitgliederversammlung:
Auf Antrag des Vorstandes oder 1/4 (ein viertel) der Mitglieder ist eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist unter Bekanntgabe
der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 4 (vier) Wochen einzuberufen und
muß innerhalb von 3 (drei) Monaten nach der Antragstellung stattfinden. Weitere
Tagesordnungspunkte können von jedem Mitglied bis spätestens 10 (zehn) Tage
vor der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form beim Vorstand beantragt
werden.
- über den Ablauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift (Protokoll)
anzufertigen, in der Datum, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie die gefassten
Beschlüsse festgehalten werden.
Dieses Protokoll ist vom Schriftführer und dem Vorsitzenden oder einem seiner
Stellvertreter zu unterzeichnen und soll für alle Mitglieder einsehbar sein.
§9
Der Ausschuss
- Tritt in der Regel 1 (ein) bis 2 (zwei) mal im Jahr zusammen.
Er besteht aus dem jeweiligen Vorstand und 11 weiteren Mitgliedern, die durch die
Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt werden.
- Der Ausschuss:
- überprüft die Tätigkeit und die Beschlüsse des Vorstandes
- Legt die Arbeitsgruppen und deren Kompetenzen fest
- Genehmigt die notwendigen Ausgaben
- Führt die Vereinsveranstaltungen durch
- Beschließt den Ausschluss von Mitgliedern
- Der Ausschuss fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- über jeden Sitzungsverlauf wird vom Schriftführer ein Protokoll erstellt.
Dieses wird an die Ausschussmitglieder versendet ( per Post / elektronischer Form )
und ein Exemplar wird im Archiv der HOG Mortesdorf e.V. abgelegt.
§10
Der Vorstand
- Der Vorstand der HOG Mortesdorf e.V. besteht aus dem Vorsitzenden, seinen zwei
Stellvertretern und dem Kassenwart.
Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit kann den
Vorstandsmitgliedern /Ausschussmitgliedern als Anerkennung und Entschädigung
eine Vergütung in Höhe der jeweils gültigen "Ehrenamtspauschale" (§ 3 Nr. 26a
EStG) gezahlt werden. Fahrkosten können auf Antrag und nach Beschluss durch
den Vorstand erstattet werden.
- Die HOG Mortesdorf e.V. wird nach außen ( Landsmannschaftliche Organisationen,
Behörden, Institutionen ) von dem Vorstand vertreten.
Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
Im Innenverhältnis können die Vorstandsmitglieder nur bei Verhinderung des
Vorsitzenden in seinem Auftrag tätig werden.
- Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2
( zwei ) Jahren gewählt; Wiederwahl - auch mehrfach - ist zulässig.
- Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wird aus dem
Ausschuss der HOG Mortesdorf e.V. ein Ersatzmitglied, für den Rest der
Amtsdauer, in den Vorstand gewählt. Das Aufgabengebiet des Ersatzmitgliedes wird
vom Ausschuss bestimmt.
- Die Vorstandssitzungen finden in der Regel einmal jährlich statt und werden vom
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter, einberufen.
Vorstandssitzungen sind ferner einzuberufen wenn mindestens zwei
Vorstandsmitglieder dies beantragen. Die Einberufungsfrist von einer Woche sollte
eingehalten werden.
- Aufgaben des Vorstandes sind:
- Die Führung der Mitgliederliste
- Die Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und des sonstigen
Vereinsvermögens
- Stundung bzw. Ermäßigung von Mitgliedsbeiträgen
- Die Rechenschaftsablegung vor der Mitgliederversammlung
- Koordination aller Vereinsaktivitäten
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend
sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand kann auch im schriftlichen,
fernmündlichen oder einem sonstigen geeigneten elektronischen Umlaufverfahren
beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dieser Art der Beschlussfaßung
zustimmen.
- über jeden Sitzungsverlauf wird vom Schriftführer ein Protokoll erstellt.
Dieses wird an die Vorstandsmitglieder versendet (per Post / elektronischer Form).
§11
Die Kassenprüfer
- Es werden zwei Kassenprüfer für die Amtsdauer von 2 (zwei) Jahren gewählt. Sie
dürfen nicht dem Vorstand / Ausschuss angehören.
- Nach jedem abgeschlossenen Geschäftsjahr werden die Unterlagen des
Kassenwartes über die Finanz- und Vermögungsverwaltung der HOG
Mortesdorf, e.V., grundsätzlich von den Kassenprüfern gemeinsam geprüft.
Das Ergebnis wird in einem Prüfungsbericht festgehalten.
- über das Prüfungsergebnis wird der Mitgliederversammlung berichtet.
- In Ausnahmefällen, z.B. bei Ausscheiden des Kassenwartes während der
Amtsperiode, kann die Kassenprüfung auch nur durch einen der Rechnungsprüfer
allein erfolgen.
§12
Der Kassenwart
- Der Kassenwart wird für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt.
- Zu den Aufgaben des Kassenwartes gehören:
- Das Vereinsvermögen, soweit es aus Bargeld, Wertpapieren, Sparkassen- oder
Bankguthaben und ähnlichem besteht, zu verwalten
- Er sorgt für die fristgerechte Einziehung von Forderungen und Begleichung
der Schulden
- Er führt die Spendenkasse
- Die Buchführung sowie die Jahresrechnung haben sich strikt an die Gebote der
Wahrheit und Klarheit zu halten. Sie müssen stets nachprüfbar sein; die
Jahresrechnung muß jedem Mitglied verständlich sein.
§13
Veranstaltungen der HOG Mortesdorf e.V.
- Ausschuss- / Vorstandssitzungen:
- Sie werden durch den Vorsitzenden einberufen, mit einer Einladungsfrist
von 4 ( vier ) Wochen. In dringenden Fällen kann diese Frist auch kürzer sein.
In der Einladung ist die Tagesordnung mitzuteilen.
- Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 1 ( eine ) Stunde vor
Sitzungsbeginn beim Vorsitzenden einzureichen.
- Mitgliederversammlung:
- Die Mitgliederversammlung findet in der Regel im Raum Nürnberg Fürth statt.
Als Tagesordnung gilt :
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Ausschusses
§14
Finanzmittel und Mitarbeit
- Die HOG Mortesdorf e.V. verfügt über finanzielle Autonomie.
- Die finanziellen Mittel der HOG Mortesdorf e.V. stammen aus:
- Mitgliedsbeiträgen der Mitglieder
- freiwilligen Zuwendungen Dritter
- freiwilligen und / oder zweckgebundenen Spenden der Mitglieder und
Nichtmitglieder
- sonstigen Einnahmen (Zinsen, Zuschüsse, Tombolas, u.a.)
- Zweckgebundene Spenden sind dementsprechend zu verwenden.
- Generell werden die Mitgliedsbeiträge Anfang des Jahres erwartet
Die Bemessungsgrundlage der zu erhebenden Beiträge wird vom Vorstand
ausgearbeitet.
- Die Mitarbeit in der HOG Mortesdorf e.V. ist ehrenamtlich. Die Kosten für Arbeitsmittel und Fremdleistungen werden vom Verein getragen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit im HOG Mortesdorf e.V., kann eine Vergütung in
Höhe der jeweils gültigen "Ehrenamtspauschale" (§ 3 Nr. 26a EStG) gezahlt werden.
Fahrkosten können auf Antrag und nach Beschluss durch den Vorstand erstattet
werden.
- Die Spender können auf Wunsch auf der "Mortesdorfer Internetseite" veröffentlicht
werden.
- Der Verein stellt jährlich den höchstmöglichen und steuerlich zulässigen Betrag in
die freien Rücklagen ein.
§ 15
Haftung
Die Haftung der Mitglieder der Organe, der besonderen Vertreter oder der mit
der Vertretung beauftragten Vereinsmitglieder wird auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Werden diese Personen von Dritten zur Haftung
herangezogen, ohne daß Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so
haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer
Aufwendungen zur Abwehr der Ansprüche sowie auf Freistellung von
Ansprüchen Dritter.
Für evtl. Haftungsschäden durch den Vorstand schließt der Verein eine
Versicherung ab.
§16
Gültigkeit der Satzung
- Die vorliegende Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 20.11.2010 in
90762 Fürth Badstraße 3 beschlossen worden.
- Spätere änderungen bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
- Die Anmeldung erfolgt beim Amtsgericht München (Registergericht)
§17
Auflösung des Vereins
- Die Auflösung der HOG Mortesdorf e.V. ist nur auf einer zu diesem Zweck
einberufenen Mitgliederversammlung möglich und bedarf einer Zustimmung von 3/4
(drei viertel) der anwesenden Mitglieder.
- Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch den Vorstand als Liquidator,
falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. Vorbehaltlich eines
anders lautenden Beschlusses der Mitgliederversammlung ist der Vorstand
berechtigt, eine andere Person mit der Liquidation zu beauftragen.
- Das Archiv der HOG Mortesdorf e.V. zurzeit in Nürnberg, wird nach
Vereinsauflösung der Dokumentationsstelle für Siebenbürgische Landeskunde in
Gundelsheim übergeben.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
gesamte Vermögen zu gleichen Teilen an den Arbeitskreis für Siebenbürgische
Landeskunde e.V. in Gundelsheim/Neckar und das Sozialwerk der Siebenbürger
Sachsen e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden haben.